Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 11. August 2026
CVumi soll für alle nutzbar sein, auch für Menschen, die auf assistive Technologien angewiesen sind. Wir entwickeln cvumi.com mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, als Orientierung. Diese Seite beschreibt, was wir heute umsetzen und wie Sie uns erreichen, wenn etwas im Weg ist.
Was wir umsetzen
- Semantisches HTML: Seiten verwenden echte Überschriften, Landmarken und Beschriftungen, damit Screenreader sie erschließen können.
- Kontrast: Die Farbpalette ist gegen die WCAG-AA-Kontrastwerte geprüft.
- Reduzierte Bewegung: Animationen respektieren die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung.
- Tastatur: Die Website lässt sich allein mit der Tastatur bedienen, mit sichtbaren Fokusmarkierungen.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt Anforderungen an viele digitale Dienstleistungen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind davon ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 3 Absatz 3 BFSG). CVumi ist derzeit ein solches Kleinstunternehmen, daher gelten diese Anforderungen für uns noch nicht. Wir behandeln WCAG 2.1 AA trotzdem als Gestaltungsziel und veröffentlichen diese Erklärung freiwillig.
Rückmeldungen
Wenn Sie auf cvumi.com oder in der CVumi-App auf eine Barriere stoßen, schreiben Sie uns an kontakt@cvumi.com. Eine kurze Beschreibung, was passiert ist und auf welcher Seite, hilft uns bei der Suche. Wir lesen jede Nachricht und antworten so bald wie möglich.